Impressum: Wextra Werbe- und HandelsgmbH, UID: ATU 56537377, FN: 226797a, FB Gericht: Landesgericht Korneuburg, Branche: Werbung und Kommunikation, Geschäftsführung: Mag. Bernhard Kurka
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Haftung: Für die für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte dieser Website wird keine Haftung übernommen, ungeachtet dessen, dass sämtliche Angaben sorgfältig geprüft wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Allgemeines: Die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Wextra getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die AGBs zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
- Auftragsbestätigung: Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt ebenfalls schriftlich. Dies gilt auch für die Abänderung von Aufträgen. Die Wextra behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Haftung und Folgeschäden: Die Wextra gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Auftrages laut Auftragsbestätigung. Ersatzansprüche und allfällige Mangelrügen können nur während der Dauer des Aushanges geltend gemacht werden. Vandalismus und höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden die Wextra von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Wextra von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Die Wextra wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ebenfalls.
- Betriebsdauer: Die Wextra übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und, dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für evtl. beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet die Wextra keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.
- Umsetzen von Werbeflächen: Es ist der Wextra gestattet wegen besser Ausnützung der Werbeflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern bzw. Versetzungen der einzelnen Werbeschilder/-transparente etc. vorzunehmen.
- Laufzeit und Aushangdauer: Eine Gewährleistung für die Anbringung bzw. Abnahme der Werbeschilder/-plakate an einem bestimmten Tag, kann nicht gegeben werden. Die Wextra behält sich einen Zeitraum von 4 Wochen vor, in welchem die Durchführung zu erfolgen hat. Die Wextra garantiert, dass die gebuchte Ankündigung mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt.
- Anbringung, Montage und Entfernung: Die Anbringung, Montage und Entfernung sämtlicher Werbemittel an unseren Objekten erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der Wextra bzw. durch von ihr Beauftragte. Ausnahmen bedingen eine schriftliche Vereinbarung. Für nicht durch die Wextra vorgenommenen Montagen bzw. Demontagen, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber. Die Kosten der Anbringung jeglicher Art von Werbeträgern auf unseren Objekten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden dennoch Werbeträger ohne Vereinbarung vom Auftragnehmer oder von ihm Beauftragten durchgeführt behält sich die Wextra vor die Anbringungskosten trotzdem zu verrechnen.
- Farbveränderungen: Für Veränderungen von Werbemitteln (Plakaten bzw. Ausstrahlungen) in der Farbe infolge von Witterungseinflüssen oder anderer technischer Gründe wird keine Haftung übernommen.
- Behördliche Vorschriften: Die Verantwortung für Form und Inhalt der Ankündigung sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die Wextra ist berechtigt von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Auftrages unbekannt waren und dieser gegen die guten Sitten, behördlichen Vorschriften etc. verstoßen oder der Werberat den Aushang beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, die Inhalte nicht zu veröffentlichen.
- Beschlagnahme von Werbemitteln: Bei Beschlagnahme von Werbemitteln, aus welchen Gründen auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen. Allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.
- Ablehnung durch Behörden: Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der Wextra oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Werbemitteln – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.
- Konkurrenzausschluss: Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
- Weitergabe von Werbeflächen: Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbefläche an Dritte ist nicht gestattet.
- Immaterialgüterrechte: Das für einen Kunden für einen werblichen Auftritt durch die Wextra entwickelte Werbekonzept sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzeptes sind geschützte Werke insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht eine unmittelbare Konkurrenz zur Wextra darstellt. Werbeinhalte und Werbemaßnahmen der Kunden dürfen weder politische Inhalte haben noch gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die gesetzliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte und Werbemaßnahmen und stellt die Wextra ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verstöße gegen das Mediengesetz, das Urheberrechtsgesetz sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bestehen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form begründete rechtliche oder sittliche gegen die Schaltung oder die Fortsetzung der Werbemaßnahme, ist die Wextra berechtigt, die Schaltung nicht durchzuführen oder abzubrechen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden hat.
- Laufzeit: Mietvereinbarungen werden nur mindestens für ein Jahr abgeschlossen. Diese verlängern sich um ein Jahr, werden sie nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit eingeschrieben gekündigt.
- Tarife: Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Bei Indexerhöhung erfolgt eine jährliche Indexanpassung der Mieten nach den jeweiligen Angaben des statistischen Zentralamtes. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, netto Kassa ohne Skonto.
- Zahlungsbedingungen: Die Wextra behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der Wextra das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachtrist von drei Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges der Wextra den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Wextra steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig wird.
- Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Vertragspartner ist der Sitz der Wextra.
- Gewährleistung: Mängelanzeigen, insbesondere bezüglich des Abhandenkommens eines Werbeschildes hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bis zum Eingang der schriftlichen Anzeige sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte sind auch ausgeschlossen, wenn sie auf saisonbedingte oder vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Umbauten oder sonstigen Handlungen Dritter beruhen.
- Instandhaltung & Wiederherstellung: Sämtliche Kosten für z.B. Reinigung oder Erneuerung und Wiederherstellung bei Beschädigung jeglicher Art wie auch bei Vandalismus und Diebstahl auf unseren Objekten (Werbeanlagen, Leitschilder, Tafeln, Plakate, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Betriebsaufgabe/-änderung: Aufgabe oder Übertragung des Betriebes führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Mieters.
- Wiederherstellung der Werbeanlagen nach Ablauf des Auftrages: Sämtliche Objekte (Werbeanlagen, Leitschilder, Tafeln, Plakate, etc.) sind wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.